1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
Vermieter möchten weder Ihre Mieter übervorteilen noch ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Doch was ist zu viel - was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? Wir kennen die Marktmiete grundsätzlich genau. Damit ist gewährleistet, dass der optimale Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erreicht wird. Zudem achten wir auf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit keine gesetzlichen Probleme entstehen.
2. Optimale Präsentation der Immobilie
Nur mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten werden zuverlässige und solvente Mietinteressenten angesprochen. Wir bereiten Immobilien professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubere Grundrisse und vollständige Unterlagen.
3. Professionelle Werbung
Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Wir verfügen über viel Vermarktungserfahrung, kennen die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und können darüber hinaus auf uns vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.
4. Beschaffung eines Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützt der IVD-Makler Eigentümer bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
5. Durchführung von Besichtigungen
Gerade die interessantesten Mieter sind häufig beruflich zeitlich gebunden. Oft ist es daher schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter einen Hut zu bringen. Wir übernimmen gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen. Bereits im Vorfeld werden die Interessenten qualifiziert. Bei der Besichtigung zeigen ein wir nicht nur die Immobile, sondern prüfen auch den Interessenten im persönlichen Gespräch. Bei uns werden keine Massenbesichtigungen durchgeführt, da man hierbei nicht den richtigen Mieter finden kann.
6. Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. Wir haben Zugriff auf die neuesten Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen wir bei der Vorbereitung des Mietvertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu unseren den Dienstleistungen. Zudem haben wir Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.
7. Bonitätsprüfung
Wir prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können sie außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.
8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Wir übernimmen eine wichtige Pufferfunktion zwischen Anbieter und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist gewährleistet, dass Vermieter nach der Vermietung nicht durch weitere unliebsame Anrufe belästigt werden
9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.
10. Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am besten kann. Wir kennen den Immobilienmarkt und die Akteure. Warum sollten Eigentümer ihre knappe Freizeit für die Vermietung opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?
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