Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln für die Vermittlung von Mietwohnraum. Seit 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermittlung von Wohnraum vom Eigentümer erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Der IVD West nennt zehn Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen können.
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